Bremer Inkasso GmbH

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GV-Kosten
AG Bad Saulgau, JurBüro 2014, 666

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1. Gibt der Schuldner im Vermögensverzeichnis an, über keinerlei Einkommen zu verfügen, muss er im Rahmen eines vom Gläubiger eingeleitete Nachbesserungsverfahren keine Angaben dazu machen, ob und ggf. in welchem Umfang er für das Gewerbe seiner Ehefrau (ggf. auch unentgeltlich) arbeitet. Etwas anderes kann gelten, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Schuldners bestehen. 2. Für den Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft kann der Gerichtsvollzieher keine Gebühr nach Nr. 604 GvKostG KV erheben. (L.d.R.)

Inkasso-News:

28.02.2023 - 11:39

(K)ein Grund zur Freude: Wenn der Schuldner erbt …

BREMER INKASSO GmbH: … haben Gläubiger meist nichts davon! -- Leider ist eine Erbschaft beim Schuldner noch lange ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

15.08.2022

BGH – I ZB 55/21

1. Der Gerichtsvollzieher hat dem Gläubiger gemäß § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO die nach § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO …

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Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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