... (teilweise-) wg. eigenem Einkommen des Unterhaltsberechtigten
LG Verden, JurBüro 2013, 605

Bezieht der 25-jährige Sohn des Schuldners nach Beendigung der Ausbildung eigene Einkünfte von 800€ -netto- aus Arbeitnehmertätigkeit ist er bei der Festsetzung des unpfändbaren Betrages nicht mehr zu berücksichtigen (hier Reduzierung des unpfändbaren Betrages von 1.029€ auf 766€)