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... (teilweise-) wg. eigenem Einkommen des Unterhaltsberechtigten
LG Verden, JurBüro 2013, 491

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Erzielt die unterhaltsberechtigte Ehefrau des Schuldners ein eigenes Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung von 400€ monatlich, ist nicht zu beanstanden, wenn das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers bestimmt, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens gem. §850c Abs. 4 ZPO zu 75% unberücksichtigt zu lassen hat.

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Langen – 71 M 1589/19

1) Ein Kind des Schuldners hat einen Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile. Haben beide Elternteile annähernd …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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