Bremer Inkasso GmbH

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... wg. falscher Steuerklassenwahl
AG Tostedt, JurBüro 2013, 656

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Wechselt der Schuldner ohne nachvollziehbaren Grund in eine "ungünstigere" Steuerklasse und minimiert dadurch die pfändbaren Beträge, ist er auf Antrag des Gläubigers vom Drittschuldner so zu stellen, als würde sein Arbeitseinkommen nach der "günstigeren" Steuerklasse IV versteuert.

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Neustadt am Rügenberge – 80a M 1814/19

1) Für die Bestimmung der Einkommenshöhe der Unterhaltsberechtigten, die einer Nichtberücksichtigung zugrunde zu …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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