Bremer Inkasso GmbH

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... wg. falscher Steuerklassenwahl
AG Tostedt, JurBüro 2013, 656

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Wechselt der Schuldner ohne nachvollziehbaren Grund in eine "ungünstigere" Steuerklasse und minimiert dadurch die pfändbaren Beträge, ist er auf Antrag des Gläubigers vom Drittschuldner so zu stellen, als würde sein Arbeitseinkommen nach der "günstigeren" Steuerklasse IV versteuert.

Inkasso-News:

31.03.2023 - 11:05

Inkasso — Forderungseinzug im Auftrag

BREMER INKASSO GmbH: Unterstützung durch Rechtsdienstleister kann sich positiv auf Zahlungsmoral der Schuldner ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

15.08.2022

BGH – I ZB 55/21

1. Der Gerichtsvollzieher hat dem Gläubiger gemäß § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO die nach § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO …

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Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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