Offenkundig zu niedriges Einkommen
AG Bremen, JurBüro 2013, 659

Gibt der Schuldner im Vermögensverzeichnis an, nur ein monatliches Nettoeinkommen von 365,11€ von seinem Arbeitgeber zu erhalten, ist er auf Antrag des Gläubigers zur Nachbesserung verpflichtet. Im Rahmen der Nachbesserung hat er Fragen zu seinem Arbeitsverhältnis, über die Art sowie den Umfang seiner Tätigkeit, über etwaige Sachleistungen oder sonstige (geldwerte) Vorteile zu beantworten.