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... wg. falscher Steuerklassenwahl
AG Pinneberg, JürBüro 2014, 46

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Wechselt der Schuldner in eine "ungünstigere" Steuerklasse und minimiert dadurch die pfändbaren Beträge, ist er auf Antrag des Gläubigers vom Drittschuldner so zu stellen, als würde sein Arbeitseinkommen nach der "günstigeren" Steuerklasse IV versteuert. Indem entschiedenen Fall hatte der Schuldner ein monatliches Einkommen von 1.970€ Brutto und die Ehefrau ein solches von 1.350€

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Waiblingen – 3 M 1415/21

Hat der Gläubiger die ausdrückliche Weisung erteilt, dass ein gepfändeter Pkw beim Schuldner zu belassen ist und …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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