Verschleiertes Arbeitseinkommen
AG Osnabrück, Jurbüro 2014, 215

Gibt der Schuldner im Vermögensverzeichnis an, bei seiner Ehefrau nur monatlich 808 € - netto - zu verdienen, ist der Schuldner auf Antrag eines Drittgläubigers verpflichtet, im Rahmen einer Nachbesserung der Angaben im Vermögensverzeichnis Fragen des Gläubigers im Hinblick auf sein verschleiertes Einkommen zu beantworten.