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Nutzung fremder Konten
AG München, Jurbüro 2014, 45

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Gibt der Schuldner im Vermögensverzeichnis an, nicht Inhaber eines Bankkontos zu sein, erhält der Gläubiger Teilzahlungen für den Schuldner von einem Konto eines Dritten, so ist der Schuldner zur Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung bezüglich der Frage der Nutzung des Kontos eines Dritten verpflichtet.

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Lübeck – 51 M 131/18

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den nichtschuldnerischen Elternteil ist als Einkommen zu berücksichtigen, so …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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