Nutzung fremder Konten
AG München, Jurbüro 2014, 45

Gibt der Schuldner im Vermögensverzeichnis an, nicht Inhaber eines Bankkontos zu sein, erhält der Gläubiger Teilzahlungen für den Schuldner von einem Konto eines Dritten, so ist der Schuldner zur Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung bezüglich der Frage der Nutzung des Kontos eines Dritten verpflichtet.