Bremer Inkasso GmbH

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Allgemein
AG Hamburg-Wandsbek, Jurbüro 2014, 215

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Gibt der Schuldner im April 2012 an, noch im Besitz der vom Gläubiger zuvor gelieferter Ware zu sein, erwähnt diese Waren aber in einem am 06.08.2012 aufgestellten Vermögensverzeichnis nicht, ist er zur Nachbesserung der Angaben in seinem Vermögensverzeichnis hinsichtlich des Verbleibs der Waren verpflichtet.

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Osnabrück – 55 M 194/19

Im Rahmen einer Nachbesserung der Vermögensauskunft hat der Schuldner Namen und Anschrift der Großeltern anzugeben, …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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