Schuldner verschweigt Delikts-Forderung
AG Delmenhorst, JurBüro 2014, 101

Verschweigt der Schuldner im Insolvenzverfahren bewusst eine gegen ihn titulierte Forderung aus einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung, begründet dies einen eigenen Anspruch auf Schadenersatz. Der Schuldner ist auf Klage des Gläubigers zur Zahlung der vollen Forderung einschließlich Zinsen und Kosten zu verurteilen.