Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


Höhe Herabsetzung bei unerlaubter Handlung
AG Zwickau, JurBüro 2004, 158


es AG Zwickau, 2004, 158 158 - AG Zwickau, Beschluß v. 17. 12. 2003 - 3 M 24242 / 02 -
DJB 2004, 158

  2004     Heft: 3     Seite: 158  


ZPO § 850 f Abs. 2

Zwangsvollstreckung wegen Forderung aus einer unerlaubten Handlung / Herabsetzung des unpfändbaren Betrages / doppelter Sozialhilfesatz bei erwerbslosem Schuldner
Wird wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt, kann auf Antrag des Gläubigers der pfandfreie Betrag bei einer erwerbslosen Schuldnerin, die keiner weiteren Person gegenüber unterhaltspflichtig ist, auf den jeweils geltenden doppelten Sozialhilfesatz festgesetzt werden. (L.d.R.)

AG Zwickau, Beschluß vom 17.12.2003 - 3 M 24242 / 02 -

Aus den Gründen:
Der Schuldnerin, die ledig und keiner weiteren Person zum Unterhalt verpflichtet ist, dürfen bis zur Deckung des Gläubigeranspruches von dem errechneten Nettoeinkommen bei Auszahlung monatlich nur verbleiben 586 EUR.2004ze
Dem Gläubigerantrag vom 30. 10. 2003 wurde stattgegeben. Der pfandfreie Betrag des Amtsgerichts Zwickau - Vollstreckungsgericht - beläuft sich bei erwerbslosen Schuldnern auf 564 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus dem derzeitig für Sachsen geltenden doppelten Sozialhilfesatz von 282 EUR zusammen.
Laut Gläubigerantrag wurden lediglich 586 EUR als pfandfreier Betrag angesetzt, so daß nach Schuldneranhörung dem Antrag entsprochen werden konnte.

Mitgeteilt von Assessorin jur. Ulrike Buschmann, BREMER INKASSO GmbH, Bremen (www.bremer-inkasso.de)

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

AG Schweinfurt – 4 M 1399/20

Unterhaltspflichten i.S.d. § 850c Abs. 2 ZPO können nur insoweit bei der Berechnung des pfändbaren …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,7 / 5,0