Sozialleistung
BGH, Beschluss v. 04.07.2007 - VII ZB 15/07

Pfändet der Gläubiger den dem Schuldner gem. § 667 BGB zustehenden Auszahlungsanspruch gegen den Drittschuldner wegen der auf ein Konto des Drittschuldners eingehenden, dem Schuldner zustehenden Sozialleistungen, kann der Schuldner unter den Voraussetzungen des § 765 a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen.