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Gutschrift im Folgemonat
BGH, Beschluss v. 28.07.2011 - VII ZB 92/10

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Die Drittschuldnerin darf ein Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners am Monatsende nur insoweit an die Gläubigerin auszahlen, als dieses den dem Schuldner gem. § 850 k Abs. 1 ZPO zustehenden monatlichen Freibetrag für den Folgemonat übersteigt.

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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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