Gutschrift im Folgemonat
BGH, Beschluss v. 28.07.2011 - VII ZB 92/10

Die Drittschuldnerin darf ein Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners am Monatsende nur insoweit an die Gläubigerin auszahlen, als dieses den dem Schuldner gem. § 850 k Abs. 1 ZPO zustehenden monatlichen Freibetrag für den Folgemonat übersteigt.