Höhe der Freigabe
LG Bielefeld, JurBüro 2007, 441
Zwangsvollstreckung / Kontenpfändung / Freigabe von Guthaben / Höhe
Mitgeteilt von Assessorin jur. Ulrike Buschmann, BREMER INKASSO GMBH, Bremen, www.bremer-inkasso.de
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.
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