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Wirksamkeit bei Verweis auf angeheftete Anlagen
BGH, Beschl. v. 13.03.2008 - VII ZB 67/07

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Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auch dann wirksam, wenn in dem Beschlussformular auf angeheftete Anlagen verwiesen wird, in denen die gepfändete Forderung bezeichnet ist. Die Anlagen als solche müssen nicht unterschrieben werden.

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25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

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Inkasso-Rechtsprechung:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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