Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


Vorgerichtlich
LG Bremen, JurBüro 2003, 318


es LG Bremen, 2002, 318 318 - LG Bremen, Urteil v. 12.07.2001 - 12 O 6/01 -
DJB 2002, 318


2002
BGB §§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1

Kostenerstattung / Verzugsschaden / Inkassokosten
Inkassokosten sind als Verzugsschaden zu erstatten, wenn die Schuldnerin keine Einwände gegen die Restforderung erhoben hatte und diese die Anwaltsgebühren nach der
  2002     Heft: 6     Seite: 319  
BRAGO für eine vergleichbare Anwaltstätigkeit nicht übersteigen. (L.d.R.).

LG Bremen, Urteil vom 12.07.2001 - 12 O 6/01 -

Aus den Gründen:
Die Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin auch die ihr entstandenen Inkassokosten als Verzugsschaden zu ersetzen (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1 BGB). Die Klägerin durfte unter den gegebenen Umständen ein Inkasso-Unternehmen einschalten, nachdem die Beklagte keine Einwände gegen die Restforderung erhoben hatte, so daß die Hoffnung bestand, daß sie auf dessen professionelle Beitreibungsversuche positiv reagieren würde (tatsächlich hat die Beklagte zwei weitere Teilzahlungen über je 10000 DM geleistet). Voraussetzung für die Erstattungfähigkeit der Inkasso-Kosten ist, daß sie sich im Rahmen dessen halten, was ein Rechtsanwalt für eine vergleichbare Tätigkeit an Honorar hätte beanspruchen können. Das ist hier der Fall. - Die 18 DM, die die Klägerin als Nachnahme-Rückporto hat aufwenden müssen, hat die Beklagte ebenfalls als Verzugsschaden zu ersetzen (§§ 284 Abs. 1, 286 Abs. 1 BGB).2002ke

Mitgeteilt von Bernd Drumann, Bremer Inkasso GmbH, Bremen

Anmerkung:
Die Entscheidung ist bezüglich der Inkassokosten - welche hier einer 15/10 Gebühr zuzügl. Auslagenpauschale analog der BRAGO entspricht - zuzustimmen. Das Landgericht hat zu Recht das spätere Verhalten der Beklagten - also das Bestreiten des Anspruches nach Beauftragung des Inkassounternehmers - nicht dem Gläubiger zur Last gelegt.2002ke
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung gem. § 254 BGB ist die Sicht »ex ante«, also die Sicht bei Erteilung des Auftrages an das Inkassounternehmen (vgl. Seitz, Inkasso-Handbuch, 3. Aufl. 2000, Rn. 730).- Generell ist der Erstattungsanspruch auch nicht auszuschließen, wenn nachfolgend noch ein Anwalt und Gericht eingeschaltet werden (vgl. Seitz, a.a.O., Rn. 794f.; Staudinger-Löwisch, BGB, § 286, Rn. 52 sowie BGH, Urteil v. 24. 5. 1967, VIII ZR 278/64; OLG Hamburg (9. Zivilsenat), Rbeistand 1988, 33; OLG Hamburg (8. Zivilsenat), JurBüro 1986, 1043; OLG Celle (3. Zivilsenat), Rbeistand 1989, 31 = WRP 1990, 629; OLG München (19. Zivilsenat), JurBüro 1988, 1356; OLG Bamberg (5. Zivilsenat), U. v. 6. 10. 1987, JurBüro 1988, 72; OLG Frankfurt a.M. (16. Zivilsenat), DB 1988, 907; OLG Stuttgart (3. Zivilsenat), JurBüro 1988, 87; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Auflage, »Inkassobüro«, 4.2; OLG München (21. Zivilsenat), JurBüro 1989, 90 (zust. Böckmann) = Rbeistand 1989, 31; OLG Oldenburg (9. Zivilsenat), JurBüro 1989, 1278 (zust. Hilse); OLG Frankfurt (11. Zivilsenat), JurBüro 1990, 487 = NJW-RR 1989, 729 (u.a.); OLG Nürnberg (12. Zivilsenat), JurBüro 1994, 280; OLG Bamberg (8. Zivilsenat), NJW-RR 1994, 412; OLG Dresen (13. Zivilsenat), JurBüro 1996, 39 (zust. Wedel) = NJW-RR 1996, 1471).

Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bremen

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

AG Bremen – 241 M 410080/20

Bezieht das Kind des Schuldners Halbwaisenrente i.H.v. 180 € sowie Kindergeld i.H.v. 204 €, so ist dieses bei der …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,7 / 5,0