Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
BGH, Beschluss v. 24.05.2012 - IX ZB 275/10

Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung.