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Belassen der Pfandsache beim Schuldner
AG Mönchengladbach, JurBüro 2013, 441

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Weisungen des Gläubigers, die Beginn, Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung betreffen, sind für den Gerichtsvollzieher bindend, wenn sie mit den Gesetzen nicht in Widerspruch stehen. Weist der Gläubiger den Gerichtsvollzieher ausdrücklich an, einen zu pfändenden PKW im Besitz des Schuldners zu belassen, kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Auftrags nicht von der Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 550EUR für den Abtransport, Schätzung, Standkosten, Veröffentlichungen etc. abhängig machen.

Inkasso-News:

31.03.2023 - 11:05

Inkasso — Forderungseinzug im Auftrag

BREMER INKASSO GmbH: Unterstützung durch Rechtsdienstleister kann sich positiv auf Zahlungsmoral der Schuldner ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

15.08.2022

BGH – I ZB 55/21

1. Der Gerichtsvollzieher hat dem Gläubiger gemäß § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO die nach § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO …

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Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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