Vorschuss/keinen Vorschuss für Wohnungsöffnung
LG Neubrandenburg, JurBüro 2012, 385

Hat der Gläubiger den Gerichtsvollzieher angewiesen, die Verhaftung des Schuldners ohne ggf. zwangsweise Öffnung der Wohnung des Schuldners durchzuführen, kann der Gerichtsvollzieher keinen Vorschuss für die zwangsweise Öffnung der Wohnung durch den Schlüsseldienst anfordern. (L.d.R.)