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Vorschuss/keinen Vorschuss für Wohnungsöffnung
LG Neubrandenburg, JurBüro 2012, 385

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Hat der Gläubiger den Gerichtsvollzieher angewiesen, die Verhaftung des Schuldners ohne ggf. zwangsweise Öffnung der Wohnung des Schuldners durchzuführen, kann der Gerichtsvollzieher keinen Vorschuss für die zwangsweise Öffnung der Wohnung durch den Schlüsseldienst anfordern. (L.d.R.)

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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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