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Vorschuss/keinen Vorschuss für Wohnungsöffnung
AG Köpenick, JurBüro 2013, 442

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Der Gerichtsvollzieher darf die Durchführung des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags nicht von der Zahlung eines willkürlich von ihm bestimmten Vorschusses abhängig machen (hier: Gerichtsvollzieher verlangt Vorschuss für zwangsweise Öffnung der Wohnungstür, obwohl der Gläubiger seinen Vollstreckungsauftrag eindeutig dahingehend eingeschränkt hatte, dass er eine zwangsweisen Öffnung der Wohnung nicht in Auftrag gebe).

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

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Die (grundlose) Wahl der ungünstigeren Steuerklasse 5 durch den Schuldner darf nicht zu Lasten des Gläubigers gehen. …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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