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Bindung des Gerichtsvollziehers an die Weisungen des Gläubigers
LG Neubrandenburg, JurBüro 2012, 385

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Hat der Gläubiger den Gerichtsvollzieher angewiesen, die Verhaftung des Schuldners ohne ggf. zwangsweise Öffnung der Wohnung des Schuldners durchzuführen, kann der Gerichtsvollzieher keinen Vorschuss für die zwangsweise Öffnung der Wohnung durch den Schlüsseldienst anfordern. (L.d.R.)

Inkasso-News:

31.03.2023 - 11:05

Inkasso — Forderungseinzug im Auftrag

BREMER INKASSO GmbH: Unterstützung durch Rechtsdienstleister kann sich positiv auf Zahlungsmoral der Schuldner ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

15.08.2022

BGH – I ZB 55/21

1. Der Gerichtsvollzieher hat dem Gläubiger gemäß § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO die nach § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO …

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Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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