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Haftbefehl
AG Erkelenz, JurBüro 2008, 326


es AG Erkelenz, 2008, 326 326 - AG Erkelenz, Beschluß v. 27. 3. 2008 - 17 M 1824 / 07 -
JurBüro 2008, 326


ZPO §§ 807 Abs. 1 Nr. 2, 900

Zwangsvollstreckung / Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung / Voraussetzungen / Aussichtslosigkeit der Pfändung / Vier eingetragene Haftbefehle für andere Gläubiger / Hohe Titelforderung
Sind vier Haftbefehle für andere Gläubiger in der Schuldnerkartei eingetragen und vollstreckt der Gläubiger wegen einer hohen titulierten Forderung (hier: 53.736,20 €), reicht dies als Voraussetzung für ein Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses durch den Schuldner aus. (L.d.R.)

AG Erkelenz, Beschluß vom 27.3.2008 - 17 M 1824 / 07 -

Aus den Gründen:
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Erkelenz ist zulässig und begründet.2008ze
Nach der Begründung der sofortigen Beschwerde vertritt das Gericht die Auffassung, daß die Antragstellerin die Aussichtslosigkeit der Befriedigung durch Pfändung bei dem Schuldner ausreichend glaubhaft gemacht hat im Sinne des § 807 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage vertritt das Gericht die Auffassung, daß bei einer Höhe der hier zu vollstreckenden Forderung von 53,736,20 € und bei vier eingetragenen Haftbefehlen nach Auskunft der Schuldnerkartei von einer Aussichtslosigkeit der Befriedigung durch Pfändung bei dem Schuldner ausgegangen werden kann. Auch gem. § 185 a GVGA macht der Gläubiger durch Hinweis auf die Eintragung eines Erlasses eines Haftbefehls gegen den Schuldner die Aussichtslosigkeit der Befriedigung durch Pfändung bei dem Schuldner glaubhaft. Der Gerichtsvollzieher hat demnach die notwendigen Schritte zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners einzuleiten.

Mitgeteilt von Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER-INKASSO GmbH, Bremen, (www.bremer-inkasso.de)
Anmerkung:
So auch: LG Oldenburg, JurBüro 2004, 157; AG Bremerhaven, JurBüro 2006, 608; AG Verden, JurBüro 2006, 441; AG Oberhausen, JurBüro 2006, 46; AG Bremen, JurBüro 2004, 157; LG Magdeburg, JurBüro 1999, 104; AG Bochum, DGVZ 2000, 141; LG Braunschweig, Rpfleger 1998, 77; LG Fulda, JurBüro 1997, 608; LG Paderborn, JurBüro 1997, 441; LG Aschaffenburg, JurBüro 1997, 322; LG Kassel, JurBüro 1996, 46; OLG Oldenburg, InVo 1999, 155; LG Frankfurt / Main, JurBüro 1999, 213; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 807 Rn. 11.2008ze

Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER-INKASSO GmbH, Bremen

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