Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


Verschleiertes Arbeitseinkommen
AG Osterholz-Scharmbeck, JurBüro 2005, 604


es AG Osterholz-Scharmbeck, 2005, 604 604 - AG Osterholz-Scharmbeck, Beschluß v. 14. 2. 2005 - 12 M 933 / 04 -
DJB 2005, 604



ZPO §§ 807, 850 h, 900

Zwangsvollstreckung / Eidesstattliche Versicherung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse / Nachbesserung / verschleiertes Arbeitseinkommen
Der Schuldner ist verpflichtet, seine Angaben im Vermögensverzeichnis zu ergänzen, wenn die Vermutung naheliegt, daß es sich bei den Einkünften des Schuldners um verschleiertes Arbeitseinkommen handelt. (L.d.R.)

AG Osterholz-Scharmbeck, Beschluß vom 14.2.2005 - 12 M 933 / 04 -

Aus den Gründen:
Der Schuldner ist durch den Gerichtsvollzieher zur Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses auf Antrag der Gläubigerin geladen worden. In diesem Termin erhob der Schuldner Widerspruch mit der Begründung, die Nachbesserung diene der Ausforschung, und im übrigen könnten einige Fragen nur durch den Geschäftsführer der GmbH beantwortet werden.2005ze
Die von der Gläubigerin mitgeteilten Fragen sind dem Beschluß als Anlage beigefügt.
Gemäß § 850 h Abs. 2 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, das Vermögensverzeichnis zu ergänzen, wenn die Vermutung naheliegt, daß es sich bei den Einkünften des Schuldners um ein verschleiertes Arbeitseinkommen handelt (u.a. LG Bremen, JurBüro 1998, 102; LG München, JurBüro 1997, 660 f.). Da vorliegend die Vermutung eines verschleierten Einkommens naheliegt (767 € Nettoeinkommen als Elektromeister und Geschäftsführer in der F. GmbH), ist es dem Schuldner zuzumuten und aufzuerlegen, die 10 vorliegenden weiteren Fragen des Gläubigers zu beantworten. Da es sich bei dem Schuldner gleichzeitig um den Geschäftsführer der GmbH handelt, kann der Einwand des Schuldners auf alleinige Beantwortung einiger Fragen nur durch den Geschäftsführer nicht greifen.
Im übrigen ist die Forderung des Gläubigers nicht ausgeglichen worden, so daß der Gläubiger auf alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zurückgreifen kann. Damit ist der Schuldner weiterhin verpflichtet, auch Nachbesserungen des Vermögensverzeichnisses im gesetzlichen Rahmen zu erfüllen.

Mitgeteilt von Assessorin jur. Ulrike Buschmann, BREMER INKASSO GmbH, Bremen

Anmerkung:
Nach Mitteilung der Einsenderin hat das Gericht folgende Fragen in dem Nachbesserungsverfahren zugelassen:2005ze
1. Wie erklärt der Schuldner selbst sein geringes Arbeitseinkommen, da er woanders nach Arbeitsmarktgesichtspunkten doch ganz erheblich mehr verdienen würde?
2. Aus welchen Gründen unterläßt der Schuldner die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe), auf die er bei keinem oder nur geringem Einkommen nach § 38 SGB I einen einklagbaren Rechtsanspruch hat?
3. Welche Tätigkeiten verrichtet der Schuldner nach Art und Umfang als Geschäftsführer?
4. Ist für dieses Handwerk ein Meisterbrief erforderlich, und wer ist der Elektromeister im Unternehmen?
5. Wieviele Stunden arbeitet der Schuldner täglich, wöchentlich und monatlich?
6. Wie lauten die regelmäßigen Arbeitszeiten des Schuldners?
7. Werden Lohnanteile an dritte Personen ausbezahlt oder erhält der Schuldner einen weiteren Lohnanteil in bar, ohne daß dies aus den Lohnunterlagen ersichtlich wird?
8. Erhält der Schuldner zusätzlich Sachleistungen (z.B. freie Kost und Logis, unentgeltliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges, Arbeitsbekleidung u.a.) von seinem Arbeitgeber, wenn ja, welche und in welchem Umfange?
9. Wie lauten Fahrzeugtyp, Baujahr, Kilometerstand und Kennzeichen eines eventuell vom Schuldner genutzten Kraftfahrzeuges des Arbeitgebers?
10. Gibt es noch weitere Mitarbeiter im Unternehmen, die solche Arbeiten, wie sie der Schuldner ausführt, erledigen kann?

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

ArbG Münster – 4 Ca 1390/19

Ein Gläubiger, der mangels Auskunftserteilung des Drittschuldners gegen diesen eine unbegründete Zahlungsklage …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,6 / 5,0