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Verschleiertes Arbeitseinkommen
AG Dresden, JurBüro 2006, 157


es AG Dresden, 2006, 157 157 - AG Dresden, Beschluß v. 16. 11. 2005 - 505 M 18788 / 05 -
DJB 2006, 157



ZPO §§ 807, 900

Zwangsvollstreckung / Nachbesserung bzw. Ergänzung der Angaben im Vermögensverzeichnis / Fragenkatalog des Gläubigers
Im Rahmen einer Nachbesserung seiner Angaben in seinem Vermögensverzeichnis hat der Schuldner ergänzende Fragen der Gläubigerin dann zu beantworten, wenn diese Fragen dem berechtigten Gläubigerinteresse an einer Aufdeckung eines möglicherweise - nicht völlig fernliegenden - verschleierten Arbeitseinkommen Rechnung tragen und keine unzulässige Ausforschung des Schuldners darstellen. (L.d.R.)

AG Dresden, Beschluß vom 16.11.2005 - 505 M 18788 / 05 -

Aus den Gründen:
Die gläubigerseits gestellten Fragen tragen dem berechtigten Gläubigerinteresse an einer Aufdeckung möglicherweise - hier nicht völlig fernliegenden verschleierten Arbeitseinkommen Rechnung und sind einer effektiven Vollstreckung dienlich. Sie stellen keine unzulässige Ausforschung des Schuldners dar.2006ze
Der Schuldner ist verpflichtet, die Fragen zu beantworten. Dies stellt keine unverhältnismäßige Belastung dar.

Mitgeteilt von Assessorin jur. Ulrike Buschmann, BREMER INKASSO GmbH, Bremen (www.bremer-inkasso.de)

Anmerkung:
Das AG Dresden hat folgende Fragen der Gläubigerin zugelassen:2006ze
1. Wie erklärt der Schuldner selbst sein geringes Arbeitseinkommen, da er woanders nach Arbeitsmarktgesichtspunkten doch ganz erheblich mehr verdienen würde?
2. Aus welchen Gründen unterläßt der Schuldner die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe, Sozialhilfe), auf die er bei keinem oder nur geringem Einkommen nach § 38 SGB I einen einklagbaren Rechtsanspruch hat?
3. Welche Tätigkeiten verrichtet der Schuldner nach Art und Umfang?
4. Welche Ausbildung und welche Berufserfahrung sind zur Verrichtung dieser Tätigkeiten erforderlich?
5. Wieviele Stunden arbeitet der Schuldner täglich, wöchentlich und monatlich?
6. Wie lauten die regelmäßigen Arbeitszeiten des Schuldners?
7. Werden Lohnanteile an dritte Personen ausbezahlt oder erhält der Schuldner einen weiteren Lohnanteil in bar, ohne daß dies aus den Lohnunterlagen ersichtlich wird?
8. Erhält der Schuldner zusätzlich Sachleistungen (z.B. freie Kost und Logis, unentgeltliche Nutzung eines Kraftfahrzeuges, Arbeitsbekleidung u.a.) von seinem Arbeitgeber, wenn ja, welche und in welchem Umfange?
9. Wie lauten Fahrzeugtyp, Baujahr, Kilometerstand und Kennzeichen eines eventuell vom Schuldner genutzten Kraftfahrzeuges des Arbeitgebers?
10. Ist der Schuldner mit dem angegebenen Arbeitgeber verwandt oder verschwägert oder steht er sonst wie in einem persönlichen Verhältnis zu diesem?

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