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AG Osterholz-Scharmbeck, JurBüro 2003, 443


es AG Osterholz-Scharmbeck, 2003, 443 443 - AG Osterholz-Scharmbeck, Beschluß v. 30. 4. 2003 - 12 M 433 / 03 -
DJB 2003, 443



ZPO §§ 807, 900

Zwangsvollstreckung / eidesstattliche Versicherung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse / Angaben im Vermögensverzeichnis / Nachbesserung / Ergänzung
Zum Umfang der Nachbesserung / Ergänzungspflicht des Schuldners betreffend die Angaben in einem Vermögensverzeichnis. (L.d.R.)

AG Osterholz-Scharmbeck, Beschluß vom 30.4.2003 - 12 M 433 / 03 -

Aus den Gründen:
Der Gläubiger stellt am 29. 1. 2003 Antrag auf Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung. Der Schuldner legt Widerspruch ein mit der Begründung, die Fragen dienten nur der Ausforschung und seien somit nicht zulässig.2003ze
Der Widerspruch ist unzulässig, weil die Fragen dem Gläubiger einen Pfändungszugriff ermöglichen sollen. Die Angaben des Schuldners in seiner eidesstattlichen Versicherung waren unvollständig und müssen somit ergänzt werden. Der Gläubiger muß auch wissen, ob die Tochter eigenes Einkommen hat und wie hoch dieses ist, weil im Falle einer Pfändung die Tochter als Unterhaltsberechtigte bei hinreichendem eigenen Einkommen nicht bei der Berechnung des pfändbaren Betrages zu berücksichtigen wäre.
Der Schuldner ist verpflichtet, ergänzende Angaben gemäß Antrag vom 29. 1. 2003 zu machen.

Mitgeteilt von Assessorin jur. Buschmann, BREMER INKASSO GMBH, Bremen

Anmerkung:
Der Schuldner hatte in seiner eidesstattlichen Versicherung lediglich angegeben, von »Verwandten« unterstützt zu werden und ansonsten mit seiner Tochter, für die er noch Kindergeld bezog, von Gelegenheitsarbeiten zu leben. Genauere Angaben hierzu fehlten. Der Gläubiger hat daraufhin einen Antrag auf Nachbesserung / Ergänzung der Angaben im Vermögensverzeichnis gestellt.2003ze
Die Fragen des Nachbesserungsantrages lauteten:
1. Der Schuldner möge angeben, bei welchen Arbeitgebern (voller Name, volle Anschrift) er in den vergangenen 12 Monaten vor EV jeweils von wann bis wann und für welches Gesamtnettoentgelt für den jeweiligen Zeitraum gearbeitet hat.
2. Der Schuldner möge angeben, welche Verwandten (voller Name, volle Anschrift) ihn monatlich jeweils mit welchem Betrag unterstützen.
3. Wer (voller Name, volle Anschrift) zahlt in welcher Höhe monatlich die Miete und die Nebenkosten für seine Wohnung?
4. Die Tochter ist mit Sicherheit krankenversichert, er wahrscheinlich auch. Da er den Unterhalt der Tochter tragen muß, muß er auch für die Krankenversicherungsbeiträge aufkommen. Wer (voller Name, volle Anschrift) zahlt ihm jeweils wieviel für die Ausgleichung der Krankenkassenbeiträge für die Tochter und für ihn selbst?
5. Der Schuldner ist verwitwet. Bekommt er Witwerrente? Falls ja, ausführliche Angaben (Rententräger, Rentennummer, monatlicher Zahlbetrag etc.).
6. Bekommt das Kind N. Halbwaisenrente? In welcher Höhe netto monatlich?
7. Wie erreicht der Schuldner seine Gelegenheitsarbeitsstellen? Wer (voller Name, volle Anschrift) stellt ihm einen Wagen (genauer Typ, Baujahr, KW-Leistung, Kilometerstand) zur Verfügung?
8. Ist ein Wagen, den er erworben hat, auf den Namen eines anderen zugelassen?
a) Auf wen ist der Wagen zugelassen (voller Name, volle Anschrift)?
b) Wie lauten genauer Typ, KW-Zahl, Baujahr und Kilometerstand des Wagens?
c) Wie lautet das amtliche Kennzeichen?
  2003     Heft: 8     Seite: 444  
d) Wie lautet der dauernde Standort des Wagens (genaue Anschrift?)

Assessorin jur. Ulrike Buschmann, BREMER INKASSO GMBH, Bremen

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