Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


Allgemein
AG Brake, JurBüro 2006, 550


es AG Brake, 2006, 550 550 - AG Brake, Beschluß v. 30. 6. 2006 - 6 M 932 / 06 -
DJB 2006, 550



ZPO §§ 807, 900

Zwangsvollstreckung / Nachbesserung der Angaben des Schuldners im Vermögensverzeichnis / angegebenes Einkommen reicht nicht aus, um Lebensunterhalt zu bestreiten
Hat der Schuldner im Vermögensverzeichnis ein Einkommen offenbart, daß offenkundig nicht ausreicht, um seinen und den Lebensunterhalt seiner Familie zu bestreiten, so ist der
  2006     Heft: 10     Seite: 551  
Schuldner zur Nachbesserung seiner Angaben im Vermögensverzeichnis verpflichtet. (L.d.R.)

AG Brake, Beschluß vom 30.6.2006 - 6 M 932 / 06 -

Aus den Gründen:
In der eidesstattlichen Versicherung vom 14. 11. 2005 gab der Schuldner an, er sei verheiratet, beziehe eine Rente von 453,43 € und habe ein Kind im Alter von 5 Jahren, dem er Naturalunterhalt leiste. Seine Ehefrau erhalte für dies Kind Kindergeld. Sonstiges Einkommen oder Unterhaltsleistungen durch Dritte oder zum Beispiel freies Wohnen wurden nicht angegeben. Ein Konto habe er nicht.2006ze
Der Gläubiger beantragte am 5. 5. 2006 die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses, da es offenkundig sei, daß eine dreiköpfige Familie nicht von der Rente des Schuldners und dem Kindergeld leben könne. Vielmehr dränge sich auf, daß der Schuldner Einkünfte verschweige.
Der Gerichtsvollzieher hat die Nachbesserung abgelehnt. Dagegen richtet sich die Erinnerung des Gläubigers.
Auf die Erinnerung war der Gerichtsvollzieher anzuweisen, die Nachbesserung vorzunehmen. Diese Nachbesserungspflicht besteht immer dann, wenn es offenkundig ist, daß der Schuldner von den angegebenen Einkünften seinen und den Lebensunterhalt seines Kindes und seiner Ehefrau nicht bestreiten kann. Dies ist ständige Rechtsprechung. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die vom Gläubiger vorgelegten Rechtsprechungsnachweise verwiesen.
Wenn der Schuldner angibt, monatlich nur rund 600 € netto zur Verfügung zu haben und hiervon den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten, so besteht nach allgemeiner Lebenserfahrung der Verdacht, daß er etwas verschwiegen hat. Er ist deshalb verpflichtet, die im Nachbesserungsantrag des Schuldners aufgelisteten Fragen zu beantworten. Dem gemäß muß die Nachbesserung durchgeführt werden.

Mitgeteilt von Assessorin jur. Ulrike Buschmann, BREMER INKASSO GmbH, Bremen

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

LG Potsdam – 2 O 183/18

Bestanden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Schuldners an den Gläubiger bereits Verbindlichkeiten in Höhe von …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,6 / 5,0