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keine Forderungsaufstellung bei TeilHauptforderung
LG Bremen, JurBüro 2013, 47

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Soll wegen einer Teilforderung aus einem Vollstreckungstitel – in dem mehrere Hauptforderungen tituliert sind – vollstreckt werden, muss in dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dargestellt und klargestellt werden, auf welche Teile welcher Hauptforderung sich die Vollstreckung bezieht.

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

LG Wuppertal – Beschl. v. 19.04.2023 – 16 T 139/22

Ein Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher endet nicht automatisch, wenn der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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