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BGH, 04.07.2019, I ZB 71/18

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.07.2019, I ZB 71/18

Fundstelle: BGH, 04.07.2019, I ZB 71/18

Tenor:
Die Aufenthaltsermittlung gemäß Modul L der Anlage zur Gerichtsvollzieherformular-Verordnung stellt keine selbständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern lediglich eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis dar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21.Juni 2017 -VIIZB5/14, NJW-RR 2017, 960 Rn.7 mwN). Nach ihrer Vornahme endet der dem Gerichtsvollzieher erteilte Vollstreckungsauftrag daher nicht schon durch die Rückgabe der Vollstreckungsunterlagen an den Gläubiger.

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