BGH, 04.07.2019, I ZB 71/18

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.07.2019, I ZB 71/18
Fundstelle: BGH, 04.07.2019, I ZB 71/18
Tenor:
Die Aufenthaltsermittlung gemäß Modul L der Anlage zur Gerichtsvollzieherformular-Verordnung stellt keine selbständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern lediglich eine den Gerichtsvollzieher bei den ihm zugewiesenen Vollstreckungsmaßnahmen unterstützende Hilfsbefugnis dar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 21.Juni 2017 -VIIZB5/14, NJW-RR 2017, 960 Rn.7 mwN). Nach ihrer Vornahme endet der dem Gerichtsvollzieher erteilte Vollstreckungsauftrag daher nicht schon durch die Rückgabe der Vollstreckungsunterlagen an den Gläubiger.