LG Oldenburg, 25.11.2021, 3 S 123/21
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 25.11.2021, 3 S 123/21
Inkassovertrag
Der Beklagte wirkt nicht an der Realisierung seiner Forderungen mit und ist dem Kläger hiernach zur Erstattung der entstandenen Kosten, unter Einbeziehung d. § 9 seiner Inkassobedingungen, verpflichtet.