BGH, 15.06.2016, VII ZB 58/15
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.06.2016, VII ZB 58/15
Fundstelle: BGH, 15.06.2016, VII ZB 58/15
D-28259 Bremen
Leerkämpe 12
Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21
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25.04.2023 - 11:11
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.
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