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BGH, 14.01.2021, I ZB 53/20

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.01.2021, I ZB 53/20

Drittauskünfte als Drittgläubiger ohne Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft

Fundstelle: BGH, 14.01.2021, I ZB 53/20
Thema: § 802l ZPO

Tenor:

Ein Gläubiger, der gemäß §802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO den Gerichtsvollzieher beauftragt, Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners im Sinne des §802l ZPO einzuholen, muss nicht selbst gemäß §802a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO einen eigenen Antrag gestellt haben oder stellen, eine Vermögensauskunft des Schuldners nach §802c ZPO einzuholen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 20.September 2018, I ZB 120/17, WM 2019, 33 Rn.15, Gebühr für Drittauskunft und Beschluss vom 16.Mai 2019, I ZB 79/18, NJW-RR 2019, 1079 Rn.8).

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