Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
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Courtage

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Unter einer Courtage wird die Vermittlungsprovision eines Maklers aus einem Mäklervertrag oder auch die Vermittlungsprovision einer Bank für die Vermittlung eines Kredits verstanden. Aber auch viele Inkassounternehmen arbeiten auf Grundlage einer solchen Erfolgsprovision.

Der Mäklervertrag ist in § 652 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Gemäß § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB ist, wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. In diesem Zusammenhang kommt es häufig zu Streitigkeiten. Oftmals behaupten, die Schuldner, dass der Vertrag ohne Zutun des Mäklers zustande gekommen sind. Insofern aber die Forderung unbestritten ist, wird diese häufig auch unter Mithilfe eines Inkassounternehmens eingezogen.

Sofern der vom Mäkler vermittelte Vertrag nicht zustande kommt, verliert der Mäkler auch seinen Anspruch auf den Mäklerlohn. Allerdings kann er sich gemäß § 652 Abs. 2 Satz 1 BGB seine Aufwendungen ersetzen lassen, sofern dies vorher vereinbart war.

Der Anspruch des Mäklers auf den Mäklerlohn und den Ersatz seiner Aufwendungen ist ausgeschlossen, wenn der Mäkler dem Inhalt des Vertrages zuwider auch für den anderen Teil tätig gewesen ist.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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