Bremer Inkasso GmbH

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Condictio

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Unter „condictio“ wird ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bezeichnet. Solche Ansprüche für den Mandanten geltend zu machen, gehören zum Tätigkeitsbereich von Rechtsanwälten aber auch von Inkassounternehmen.

Gemäß § 812 ist, wer durch Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Es bestehen mehrere Formen der ungerechtfertigten Bereicherung.

Die „causa data“, auch causa non secuta genannt, betrifft den Fall, dass der Anspruch auf Rückgewähr wegen Nichteintritts des mit der Leistung bezweckten Erfolgs besteht.

Die „causa finita“ bezeichnet den Fall, dass der Anspruch auf Rückgewähr wegen Wegfalls des mit der Leistung bezweckten Erfolgs anfällt.

Daneben bestehen noch die „causa indibiti“, d.h. der Anspruch auf Rückgewähr einer nicht geschuldeten Leistung und die „causa ob turpem vel iniustam causam, d.h. der Anspruch auf Rückgewähr, weil die Annahme der Leistung gegen die guten Sitten oder das Gesetz verstößt.

Weitere Formen sind die „causa possessionis“, d.h. der Anspruch auf Rückgewähr des ohne Rechtsgrund erlangten Besitzes und die „causa sine causa“, d.h. der Anspruch auf Rückgewähr einer ohne Rechtsgrund erbrachten Leistung.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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