Bremer Inkasso GmbH

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Bürgschaft

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Als Bürgschaft bezeichnet man den Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Bürgschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, und zwar in den §§ 765 ff.

Das Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Bürge ist dabei in Bestand und Umfang von der Verbindlichkeit des Schuldners abhängig. Dieses Prinzip bezeichnet man als sog. Akzessorietät. Die Bürgschaft erlischt damit mit der Hauptschuld (beispielsweise durch deren Erfüllung, Aufrechnung oder Erlass). Vorher, mithin vor dem Erlöschen der Hauptschuld, wird der Bürge frei, wenn er sich nur für eine bestimmte Zeit verpflichtet hat und diese Zeitspanne nun abgelaufen ist (§ 777 BGB). Ferner kann die Haftung des Bürgen in der Höhe auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden.

Weiterhin kann der Bürge auch alle dem Hauptschuldner zustehenden Einreden gegen die Forderung erheben, und zwar nach der Bestimmung des § 768 BGB auch dann, wenn der Schuldner hierauf verzichtet hat. Als wichtigster Fall kommt hier wohl die Erhebung der Einrede der Verjährung in Betracht. Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers auch dann verweigern, wenn der Gläubiger zuvor nicht erfolglos die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB). Allerdings ist die Einrede der Vorausklage ausgeschlossen, wenn sich der Bürge als Selbstschuldner verbürgt hat (§ 773 BGB).

Als Inkassounternehmen ziehen wir selbstverständlich auch Ihre Forderung aus einer zu Ihren Gunsten bestehenden Bürgschaft für Sie ein.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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