Bremer Inkasso GmbH

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Beweislast

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Unter Beweislast verstand man die Regelung, welche Partei in einem Prozess für welche Behauptungen bzw. Voraussetzungen einer Rechtsnorm beweispflichtig ist.

Grundsätzlich gilt zunächst einmal, dass jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm selber trägt. Allerdings kann die Beweislast durch gesetzliche Bestimmungen anders geregelt sein als der Normalfall. Typisches Beispiel für einen Sonderfall der Beweislast ist die sog. Beweislastumkehr. Wichtig zu wissen für den juristischen Laien ist, dass die Umkehr der Beweislast nicht einseitig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt werden darf.

Steht nach der Beweiswürdigung im Prozess für den Richter nicht fest, ob die behauptete Tatsache wahr oder unwahr ist – kann mithin die beweispflichtige Partei die ihr günstige Voraussetzung einer Rechtsnorm nicht zur Überzeugung des Richters beweisen – wird zu Lasten der beweispflichtigen Partei entschieden. Gelingt es der beweispflichtigen Partei im Prozess den Beweis zu erbringen, kann dieser von der beweisbelasteten Partei geführte Beweis von der anderen Prozesspartei durch Gegenbeweis erschüttert werden.

Wir als Inkassounternehmen berücksichtigen vor Ausspruch einer Klagempfehlung für unsere Mandanten – neben vielen anderen Faktoren – selbstverständlich auch die Beweislast, um die Erfolgsaussichten für einen Prozess abschätzen zu können.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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