Bremer Inkasso GmbH

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Beschränkte Erbenhaftung

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Grundsätzlich haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, d. h. mit seinem ganzen Vermögen, mithin auch Privatvermögen. Neben der Ausschlagung der Erbschaft hat er jedoch die Möglichkeit der Beschränkung der Erbenhaftung für die Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass.

Bei der beschränkten Erbenhaftung kommt es zu einer Trennung in zwei selbständige Vermögensmassen. Man unterscheidet zwischen dem Eigenvermögen des Erben und dem Nachlass. Bei der beschränkten Erbenhaftung können die Nachlassgläubiger – das wissen wir als Inkassounternehmen – aus der eigenen Praxis – somit nicht gegen das Eigenvermögen des Erben vorgehen.

Während der Staat als gesetzlicher Erbe immer nur beschränkt haftet (§ 2011 Bürgerliches Gesetzbuch), kommt es zur beschränkten Erbenhaftung den Nachlassgläubigern gegenüber durch Nachlassverwaltung oder durch Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens.

Der Erbe verliert sein Recht auf Beschränkung der Erbenhaftung und haftet den Nachlassgläubigern endgültig unbeschränkt, wenn er z. B. die Inventarfrist des § 1994 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch versäumt oder Inventaruntreue nach § 2005 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch vorliegt oder der Erbe einzelnen Gläubigern gegenüber die eidesstattliche Bekräftigung des Nachlasses gemäß § 2006 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch verweigert.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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