Bremer Inkasso GmbH

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Berufung

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Als Berufung bezeichnet man das Rechtsmittel, das grundsätzlich gegen die Urteile des ersten Rechtszuges statthaft ist. Das Rechtsmittel der Berufung ist für die jeweiligen Rechtsgebiete in folgenden Vorschriften gesetzlich geregelt: §§ 511 ff Zivilprozessordnung, §§ 8 Abs. 3, 64 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz, § 124 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung, § 143 Sozialgerichtsgesetz, §§ 312 ff Strafprozessordnung.

Im Gegensatz zum Rechtsmittel der Revision eröffnet die Berufung grundsätzlich eine neue Tatsacheninstanz. Die Berufung ist immer dann zulässig, wenn die Statthaftigkeit, das Einhalten der für die Berufung vorgeschriebenen Form und Frist sowie die Beschwerde gegeben sind. Die Berufungsfrist beträgt dabei im Zivilprozess, in arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie in Sozialgerichtsverfahren 1 Monat ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Im Strafprozess dagegen beginnt die Berufungsfrist bereits 1 Woche ab Verkündung des Urteils zu laufen.

Eine Berufungsbegründung ist im Zivilprozess zwingende Voraussetzung für die Einlegung des Rechtsmittels. Demgegenüber ist die Berufungsbegründung im Strafprozess freiwillig. Zuständiges Berufungsgericht ist das Landgericht für die Entscheidungen des Amtsgerichts, das Oberlandesgericht für die Entscheidungen des Landgerichts (in Zivilsachen). In Arbeitssachen ist das Landesarbeitsgericht zuständig für die Entscheidungen der Arbeitsgerichte, das Oberverwaltungsgericht für die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und bei Sozialstreitigkeiten das Landessozialgericht für die Entscheidungen der Sozialgerichte.

Sollte bei einem Inkassoauftrag an uns – als Inkassounternehmen – die Einleitung eines Prozesses erforderlich werden, leiten wir über unsere Vertragsanwälte alle notwendigen Schritte ein. Sollte der Prozess in erster Instanz verloren werden, kann selbstverständlich nach Rücksprache mit Ihnen und Abwägung der Erfolgsaussichten über unsere Vertragsanwälte Berufung eingelegt werden.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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