Bremer Inkasso GmbH

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Ausschließlicher Gerichtsstand

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Unter dem Gerichtsstand einer Person versteht man den Ort, an dem eine Person verklagt werden muss. Der Gerichtsstand ist also der Ort, an welchem das zuständige Gericht sitzt.

Der Gerichtsstand bestimmt sich im Zivilrecht grundsätzlich nach den §§ 12 – 19a der Zivilprozessordnung. Im Strafrecht gibt es Sonderbestimmungen in den §§ 7-21 der Strafprozessordnung.

Ist im Gesetz dagegen ein ausschließlicher Gerichtsstand vorgesehen, so darf eine Klage nur an diesem Ort erhoben werden, auch wenn theoretisch noch ein anderer Gerichtsstand gegeben ist. Ein ausschließlicher Gerichtsstand ist somit für den Kläger zwingend zu beachten. Wird die Klage bei einem falschen Gericht eingereicht, eben weil z. B. der ausschließliche Gerichtsstand nicht beachtet worden ist, so ist das angerufene Gericht örtlich unzuständig und weist die Klage als unzulässig ab.

Ausschließliche Gerichtstände sind:
- dinglicher gem. § 24 ZPO (Lage der Immobilie)
- Mietsachen gem. § 29 a ZPO
- Umweltsachen gem. § 32 a ZPO
- Mahnsachen gem. § 689 ZPO.

Wenn wir als Inkassounternehmen für einen Gläubiger unseren Vertragsanwalt mit der Einreichung einer Klage in einer Mietsache beauftragen, ist somit der ausschließliche Gerichtsstand für Mietsachen gem. § 29 a ZPO zwingend zu beachten.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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