Bremer Inkasso GmbH

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Auskunftsverweigerungsrecht

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

In einem Strafprozess kann ein Zeuge die Antwort auf eine Frage verweigern, wenn er entweder sich selbst oder einen Angehörigen durch die Beantwortung der Frage, der Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen aussetzen würde. Das Auskunftsverweigerungsrecht im Strafprozess ist in § 55 der Strafprozessordnung geregelt.

In einem Zivilprozess oder einem Verfahren vor dem Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgericht besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht auch dann, wenn die Beantwortung der Frage, dem Zeugen oder einem Angehörigen einen Vermögensschaden verursachen oder zur Unehre gereichen würde.

Das Auskunftsverweigerungsrecht betrifft nur das Recht eines Zeugen, die Auskunft auf einzelne Fragen zu verweigern. Davon zu unterscheiden ist das Zeugnisverweigerungsrecht. Das Zeugnisverweigerungsrecht betrifft den Fall, dass jemand die Aussage im Ganzen verweigern darf.

In Steuersachen gelten Besonderheiten hinsichtlich des Auskunftsverweigerungsrechts. So gibt es z. B. zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse ein Auskunftsverweigerungsrecht für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Als Inkassounternehmen empfehlen wir unseren Mandanten u. a. auch die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Schuldner, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln vorliegen. Im Rahmen eines Strafprozesses können sich Zeugen dann auf Ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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