Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21

← zurück

Auskunft

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Es gibt mehrere Arten von Auskünften, z. B. Auskunft aus Akten (sog. Akteneinsicht), Auskunft aus dem Strafregister (z. B. wegen möglicher Vorstrafen) oder die behördliche Auskunft.

Die Behörden sind verpflichtet, den hierzu Berechtigten – und wegen des Grundsatzes der Amtsverschwiegenheit auch nur diesen – Aukünfte nach bestem Wissen und unter Wahrung aller Sorgfaltspflichten zu erteilen. Werden diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, so kann dies zu einem Schadensersatzanspruch führen. Dieser spezielle Schadensersatzanspruch gegenüber einer Behörde resultiert dann aus einer Amtspflichtverletzung.

Eine Auskunft sollte sachlich richtig, klar, unmißverständlich und vollständig sein.

Ob eine Behörde an eine gegebene Auskunft gebunden ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Bindung besteht jedenfalls dann nicht, wenn die Auskunft für den Adressaten erkennbar nur vorläufigen Charakter hat und erkennbar der Vorbereitung eines Verwaltungsaktes dienen soll.

Vereinzelt sieht das Gesetz verbindliche Auskünfte von Verwaltungsbehörden vor. Die vielleicht bekannteste verbindliche Auskunft einer Behörde ist der sog. Vorbescheid im Baugenehmigungsverfahren.

Als Inkassounternehmen holen wir im Rahmen unserer Tätigkeit im Forderungseinzug regelmäßig behördliche Auskünfte zu Schuldnern ein, so z. B. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus dem Gewerbe- und Handelsregister.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
< Ausgleichsanspruch  |  Auskunftsverweigerungsrecht >

← zurück

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

LG Oldenburg – 6 T 553/18

Die Art der Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft liegt im Ermessen des …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,7 / 5,0