Bremer Inkasso GmbH

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Ausbildungsvertrag

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Als Ausbildungsvertrag bezeichnet man den Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden und einem Ausbildenden, auch Ausbildungsbetrieb genannt, in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Der oder die Auszubildende ist auch bekannt unter dem Begriff Lehrling.

Klassische anerkannte Ausbildungsberufe sind z. B. Bürokaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau oder etwa Frisör.

Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Erziehungsberechtigten (dies sind in der Regel die Eltern) der Ausbildung zustimmen. Der Ausbildungsvertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss schriftlich abgeschlossen werden. Nur mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes. Demgegenüber ist das Berufsausbildungsverhältnis vom Gesetzgeber im Berufsausbildungsgesetz (abgekürzt BBiG) geregelt. Im Berufsausbildungsgesetz legt der Gesetzgeber die Mindestangaben fest, die an das Berufsausbildungsverhältnis zu stellen sind. Hierzu gehören beispielsweise Beginn, Dauer und Ort der Ausbildung, Dauer der Probezeit sowie Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.

Auch ein Inkassounternehmen kann Ausbildungsbetrieb sein. Die Bremer Inkasso GmbH darf so zum Beispiel zum Bürokaufmann/-frau ausbilden.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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