Bremer Inkasso GmbH

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Anwaltsprozess

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Bei einem Anwaltsprozess nach § 78 ZPO handelt es sich um ein zivilgerichtliches Verfahren, bei welchem die Prozessordnung vorschreibt, dass sich die Parteien (Kläger und Beklagter) durch einen bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Sie können also ohne Anwalt den Prozess nicht führen (= Anwaltszwang). Sollten dennoch eine Partei ohne Anwalt erscheinen, wird sie in der mündlichen Verhandlung behandelt, als wenn sie nicht erschienen wäre. Bei einer einverständlichen Scheidung genügt es, wenn der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist.

Gem. § 129 ZPO wird im Anwaltsprozess die mündliche Verhandlung immer durch Schriftsätze vorbereitet.
Vor dem Amtsgericht besteht Anwaltszwang in Ehesachen einschließlich der Folgesachen, Verfahren über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht und die entsprechenden Verfahren bei Lebenspartnerschaften. Anwaltszwang besteht zudem bei Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht und vor dem Bundesgerichtshof. Ferner vor dem Bundes- und Landesarbeitsgericht (mit Ausnahmen für Verbandsvertreter, § 11 Abs. 2 ArbGG), vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundessozialgericht besteht Vertretungszwang, wobei aber außer Rechtsanwälten auch bestimmte weitere Personengruppen zugelassen sind.

Sollten Sie also ein Inkassounternehmen mit dem Einzug einer Forderung über 5.000,00 EUR beauftragen und stellt sich im Laufe des außergerichtlichen Inkassoverfahrens heraus, dass die Forderung streitig ist, wäre gem. §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG das Landgericht für ein Klagverfahren zuständig. Jedoch verfügen die Inkassounternehmen in der Regel über Vertragsanwälte, welche die erforderlichen Schriftsätze für das Inkassounternehmen bei Gericht einreichen und die Verhandlungstermine wahrnehmen.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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