Bremer Inkasso GmbH

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Annahmeverzug

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Der Annahmeverzug liegt vor, wenn der Verkäufer (Schuldner der Warenlieferung) die Ware ordnungsgemäß anbietet und der Käufer (Gläubiger) die Ware trotz Fälligkeit der Warenlieferung nicht annimmt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Leistung dem Verkäufer nicht unmöglich ist. Der Annahmeverzug ist also der Verzug des Gläubigers.

Der Annahmeverzug setzt ein Verschulden des Gläubigers nicht voraus. Er tritt jedoch bei einer vorübergehenden Behinderung des Gläubigers nur dann ein, wenn der Verkäufer die Leistung rechtzeitig vorher angekündigt hat.

Trotz Annahmebereitschaft tritt Annahmeverzug ein, wenn der Gläubiger eine fällige Gegenleistung (z. B. Kaufpreis, Werklohn etc.) nicht zu entrichten bereit ist. Hat der Gläubiger die Ware also nicht angenommen (Annahmeverzug) und auch die Rechnung nicht beglichen sowie auf eine Mahnung nicht reagiert, gerät er zudem in Schuldnerverzug. In dem Fall kann ein Inkassounternehmen bereits mit dem Einzug der Rechnungsforderung beauftragt werden.
Ist Annahmeverzug eingetreten, haftet der Schuldner, also der Verkäufer, für Schäden an der Ware nur noch bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht mehr für leichte Fahrlässigkeit und höhere Gewalt.

Der Schuldner kann nach Eintritt des Annahmeverzuges vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verkaufen. Er kann aber auch auf die Erfüllung des Vertrages bestehen und die Ware auf Kosten und Gefahr des Gläubigers in einer Lagerhalle einlagern.

Holt der Gläubiger die Ware aber nicht ab, kann ihn der Schuldner auf Abnahme der Ware verklagen. Unter Umständen kann der Schuldner auch einen Selbsthilfeverkauf vornehmen, d. h. die Ware versteigen lassen oder auch anderweitig verkaufen. Ein eventueller Mindererlös und eventuelle Kosten gehen zu Lasten des Gläubigers.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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