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Annahme Erbschaft

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Die Annahme der Erbschaft, welche für den Erbanfall nicht vorausgesetzt wird, ist eine formlose, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung, welche Geschäftsfähigkeit voraussetzt.
Da das Vermögen des Erblassers nach deutschem Erbrecht mit seinem Tod auf seine Erben übergeht, bedarf es einer Annahmeerklärung in Deutschland allerdings nicht (anders z. B. in Spanien).

Die Annahme kann ausdrücklich, konkludent oder stillschweigend erfolgen. In der tatsächlichen Übernahme der Erbschaft, z. B. durch Auftreten als Erbe, ist daher eine Annahme zu sehen. Bloße Fürsorgemaßnahmen für den Nachlass reichen hierfür in der Regel nicht aus.

Bis zur Annahme der Erbschaft besteht ein sog. „Schwebezustand“. Es ist also noch nicht endgültig klar, ob der Erbe tatsächlich Erbe bleibt, da er noch die Möglichkeit der Erbausschlagung hat. Die Annahme der Erbschaft beendet jedoch diesen Schwebezustand.

Aber auch durch das Verstreichen lassen der sechswöchigen Ausschlagungsfrist nach § 1944 BGB kann die Erbschaft erfolgen. Das Verstreichen lassen gilt dann als Annahme.

Die Annahme der Erbschaft ist unwiderruflich, kann aber auch wie die Ausschlagung angefochten werden. Die Anfechtung ist möglich wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung. Nicht aber bei bloßem Motivirrtum, z. B. Irrtum über den Wert der Erbschaft!

Da man die Erbschaft nicht mehr ausschlagen kann, wenn man sie erst einmal angenommen hat (vgl. § 1943 BGB), sollten man sich sehr genau überlegen, ob man eine Erbschaft wirklich annehmen will. Dies kann bei einem überschuldeten Nachlass ein Fehler sein.

War der Nachlass überschuldet und der Erbe hat die Erbschaft dennoch angenommen, können die Gläubiger des Erblassers z. B. ein Inkassounternehmen beauftragen, welches dann die Vollstreckung sowohl in das Eigen- als auch in das Nachlassvermögen veranlassen kann.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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