Bremer Inkasso GmbH

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A - Abnahme

Wohl jedem Handwerker dürfte der Begriff „Abnahme“ schon einmal untergekommen sein. Auch, dass die Abnahme nach Auftragserfüllung zu erfolgen hat, ist den meisten Handwerkern wohl hinlänglich bekannt. „Was nach meiner Erfahrung aber längst nicht allen Handwerkern bekannt ist, ist der Umstand, dass eine fehlende Abnahme u. U. dazu führen kann, dass kein Anspruch auf die Bezahlung der dem Auftraggeber ausgestellten Rechnung besteht,“ so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Jeder Handwerker sollte dabei wissen, dass er ein Recht auf die Abnahme seines Werkes hat!“

Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 21.01.2021

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Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

BGH – V ZB 182/11

Ein Postfach ist jedenfalls dann eine ähnliche Vorrichtung im Sinne von § 180 Satz 1 ZPO, wenn eine Wohnanschrift …

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Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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